Abschlussveranstaltung

Abschluss der Reihe
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April 29, 2025

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Menschenrechtsbasierter Zugang zu Daten: der Monitor Gewalt gegen Frauen - Indikatoren, Arbeit mit administrativen Daten und ethische Implikationen

Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt am Deutschen Institut für Menschenrechte ist von der Bundesregierung mit dem Monitoring der Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates in Deutschland beauftragt. Kernaufgabe ist ein menschenrechtsbasiertes Monitoring geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland. In seiner Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet sich das Deutsche Institut für Menschenrechte zu Kriterien menschenrechtsbasierter Forschung. Ihre Umsetzung erfordert immer einen Abwägungsprozess. Menschenrechtsbasiertes Monitoring basiert auf und erfordert gleichzeitig präzise Indikatoren, die an der Schnittstelle von Rechts- und Sozialwissenschaften normative Vorgaben operationalisieren. Sie ermöglichen, staatliche Rechenschaft im Rahmen von Menschenrechtkonventionen messbar zu machen und Rechteinhabende zu stärken. Administrative Daten bieten dabei Chancen, werfen aber zugleich ethische und methodische Fragen auf: Welche Herausforderungen stellen und welche Chancen bieten administrative Daten beim Monitoring? Was bedeutet der Umgang mit Datenlücken für die Aussagekraft des Monitorings? Welche Verantwortung tragen Datenhaltende, aber auch Instanzen wie das Deutsche Institut für Menschenrechte hinsichtlich der Datensammlung in bestimmten Themenkomplexen? Wie kann Datensammlung menschenrechtlicher gestaltet werden? 

Der Beitrag zeigt auf, wie datenbasiertes Monitoring im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere bei der Berichterstattung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention angewendet werden kann, und diskutiert die möglichen Implikationen für Praxis und Politik.

Vortragende: Jolanda Krok, Miriam Schroer-Hippel, Lilly-Allegra Hickisch, Institut für Menschenrechte

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) – belastbare Grundlage für gesellschaftspolitische Debatten oder verzerrtes Datensammelsammelsurium?

Im Frühjahr eines jeden Jahres erfolgen die Veröffentlichungen der polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) des Bundes und der Länder. Schon im Vorfeld werden oft ausgewählte Daten an (bestimmte) Medien durchgestochen, woraufhin sich im öffentlich-medialen Raum hitzige Debatten entfachen. Im besonderen Fokus stehen meist dieselben Themen: Straftaten von Kindern und Jugendlichen, Gewalttaten insgesamt sowie diejenige Kriminalität, die von „nichtdeutschen Tatverdächtigen“ begangen wird. Doch wie belastbar sind diese polizeilichen Daten überhaupt und stellen sie eine gute Grundlage dar, um daran politische Debatten und konkrete Gesetzvorhaben zu knüpfen?

Vortragender: Martin Thüne, FHVD - Fachbereich Polizei